Coronavirus: Auswirkungen auf den Pferdesport – gültig für Bayern

Quelle: www.pferd-aktuell.de // Deutsche Reiterliche Vereinigung

Stand: 26.11.2021

In Bayern steht die Krankenhausampel auf Rot, dadurch gelten verschärfte Maßnahmen: Für den Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nicht privaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung gilt die 2G-Plus-Regel. Personen müssen für den Zugang geimpft oder genesen sowie zusätzlich über einen Testnachweis verfügen (siehe unten).

Ausnahmen:

  • Nicht geimpfte oder genesene Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige solcher Betriebe und Veranstaltungen müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweis verfügen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlag eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und Geburtsdatum enthält, sofern sie einen Testnachweis vorlegen.

Besondere Regelungen gelten für Kinder und Schüler*innen:

  • Kindern, die jünger sind als 12 Jahre + drei Monate, ist der Zugang stets erlaubt
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag, minderjährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich

Testnachweis bei 2G-Plus

  • PCR-Test max. 48h oder Antigen-Test max. 24h, eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

Dies gilt, solange die Inzidenz im Landkreis Oberallgäu unter 1.000 bleibt.

Weiterführende Informationen findet ihr hier: