Quelle: www.pferd-aktuell.de // Deutsche Reiterliche Vereinigung
Stand: 26.11.2021
In Bayern steht die Krankenhausampel auf Rot, dadurch gelten verschärfte Maßnahmen: Für den Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nicht privaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung gilt die 2G-Plus-Regel. Personen müssen für den Zugang geimpft oder genesen sowie zusätzlich über einen Testnachweis verfügen (siehe unten).
Ausnahmen:
- Nicht geimpfte oder genesene Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige solcher Betriebe und Veranstaltungen müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweis verfügen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlag eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und Geburtsdatum enthält, sofern sie einen Testnachweis vorlegen.
Besondere Regelungen gelten für Kinder und Schüler*innen:
- Kindern, die jünger sind als 12 Jahre + drei Monate, ist der Zugang stets erlaubt
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag, minderjährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich
Testnachweis bei 2G-Plus
- PCR-Test max. 48h oder Antigen-Test max. 24h, eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
Dies gilt, solange die Inzidenz im Landkreis Oberallgäu unter 1.000 bleibt.
Weiterführende Informationen findet ihr hier:
- Aktuelle Corona-Schutzverordnung und Rahmenhygienekonzept Sport: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen
- Fragen und Antworten rund um das Thema Sport in Bayern: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
- Internetseiten des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes: www.brfv.de/coronavirus-infos-fuer-den-pferdesport/
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/